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Mitglied / Satzung2011/06/26 - Alles rund um das Thema Mitglied werden bei der TSA Die Beitragsordnung sowie die Abteilungsordnung der TSA Weinheim als Download. Ab 2011/07/01 erhebt die Tanzsportabteilung (TSA) pro Mitglied folgende Abteilungsbeiträge: Beitrag |
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| * Die ermässigten Beiträge gelten für Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren, sowie für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende nur gegen Nachweis, der spätestens am 30.10. dem Kassenwart für das Folgejahr vorliegen muss. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| ** Basisbeitrag ist der höhere Abteilungsbeitrag. Die Kosten für die Startmarken werden von den Turnierpaaren selbst getragen. Für nicht besuchte oder ausgefallene Trainingsstunden dürfen keine Beitragskürzungen vorgenommen werden. |
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Fälligkeit der BeiträgeDas Vereinsmitglied ist für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Begleichung des Beitrages verantwortlich. Der Beitrag ist im Voraus wie folgt zu entrichten:
Für Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro im Jahr. Bei Beitragsrückständen werden Säumniszuschläge von 5,00 Euro ab der 2. Mahnung erhoben. ArbeitsstundenIm Jahr finden mindestens vier Arbeitseinsätze statt, an denen jedes Mitglied zwischen 16 und 65 Jahren gemäss der folgenden Auflistung Arbeitsstunden im Kalenderjahr zu leisten hat (anteilig bei unterjährigem Einritt)
KündigungsfristenDie Kündigung der Abteilungsmitgliedschaft ist zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich, wenn Sie spätestens einen Monat vorher schriftlich gegenüber dem Abteiliungsleiter erklärt wurde. Voraussetzung zur TSA-MitgliedschaftDie Mitgliedschaft in der Abteilung setzt eine Mitgliedschaft in der TSG 1862 Weinheim voraus. |