Mitglied / Satzung

2011/06/26 - Alles rund um das Thema Mitglied werden bei der TSA

Die Beitragsordnung sowie die Abteilungsordnung der TSA Weinheim als Download. Ab 2011/07/01 erhebt die Tanzsportabteilung (TSA) pro Mitglied folgende Abteilungsbeiträge:

Beitrag

Gruppen Monatsbeitrag (Euro) Ermässigt * (Euro)
Turniertanz 11,00 8,00
Hobbykreis    
14-tägig 6,00 4,00
wöchentlich 11,00 8,00
Mehrfachtraining Turniertanz ** 8,00 6,00
Mehrfachtraining Hobbykreis ** 5,00 4,00
Video-Clip-Dancing 8,00  
Kindertanzgruppe 5,75  
Passive, fördernde Mitglieder 1,75  
 
* Die ermässigten Beiträge gelten für Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren, sowie für Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende nur gegen Nachweis, der spätestens am 30.10. dem Kassenwart für das Folgejahr vorliegen muss.
 
** Basisbeitrag ist der höhere Abteilungsbeitrag. Die Kosten für die Startmarken werden von den Turnierpaaren selbst getragen. Für nicht besuchte oder ausgefallene Trainingsstunden dürfen keine Beitragskürzungen vorgenommen werden.

Fälligkeit der Beiträge

Das Vereinsmitglied ist für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Begleichung des Beitrages verantwortlich. Der Beitrag ist im Voraus wie folgt zu entrichten:

  • Quartalszahlungen im ersten Monat des Quartals
  • Abteilungsbeiträge unter 45.00 EURO sind nur als Jahreszahlungen möglich.

Für Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro im Jahr. Bei Beitragsrückständen werden Säumniszuschläge von 5,00 Euro ab der 2. Mahnung erhoben.

Arbeitsstunden

Im Jahr finden mindestens vier Arbeitseinsätze statt, an denen jedes Mitglied zwischen 16 und 65 Jahren gemäss der folgenden Auflistung Arbeitsstunden im Kalenderjahr zu leisten hat (anteilig bei unterjährigem Einritt)

  • Mitglieder im Hobbybereich (1 Stunde)
  • Mitglieder im Turnierbereich (4 Stunden)
  • Passive Mitglieder (frei)
  • Abteilungsleitung : keine zusätzlich (wird durch ehrenamtliche Tätigkeit abgegolten)
  • Arbeitsstunden sind nur innerhalb eines Tanzpaares übertragbar. jede nicht geleistete Stunde wird am Jahresende mit 10,00 Euro in Rechnung gestellt bzw. per Lastschrift abgebucht
  • Die Abteilungsleitung hat die Möglichkeit, Arbeiten ausserhalb der Arbeitseinsätze als Arbeitsstunden anzuerkennen.

Kündigungsfristen

Die Kündigung der Abteilungsmitgliedschaft ist zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich, wenn Sie spätestens einen Monat vorher schriftlich gegenüber dem Abteiliungsleiter erklärt wurde.

Voraussetzung zur TSA-Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der Abteilung setzt eine Mitgliedschaft in der TSG 1862 Weinheim voraus.

Kontaktadresse: Herta Waldow.